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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen

Wichtiger Hinweis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

1
§ 1 Geltungsbereich

  • (1)

    Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Baltaris GmbH und dem Auftraggeber über IT-Dienstleistungen, insbesondere Managed Services, Cloud-Lösungen, IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit.

  • (2)

    Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Vertragsschlüsse mit Verbrauchern sind ausgeschlossen.

  • (3)

    Abweichende AGB des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil.

2
§ 2 Vertragsschluss

  • (1)

    Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

  • (2)

    Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.

  • (3)

    Der Auftraggeber ist an seine Bestellung für zwei Wochen gebunden.

3
§ 3 Leistungsumfang

  • (1)

    Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

  • (2)

    Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu Anpassungen von Vergütung und Terminen führen.

  • (3)

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

4
§ 4 Mitwirkungspflichten

  • (1)

    Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen, Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

  • (2)

    Der Auftraggeber benennt einen kompetenten Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.

  • (3)

    Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können Mehrkosten verursachen.

5
§ 5 Vergütung und Zahlung

  • (1)

    Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.

  • (2)

    Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

  • (3)

    Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über Basiszinssatz berechnet.

  • (4)

    Bei Vorkasse-Bestellungen wird die Lieferung erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeführt. Bleibt die Zahlung 14 Tage nach Auftragsbestätigung aus, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6
§ 6 Nutzungsrechte

  • (1)

    Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte an erstellten Werken.

  • (2)

    Soweit nicht anders vereinbart, werden einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte für den eigenen Geschäftsbetrieb eingeräumt.

  • (3)

    Rechte an Standardsoftware und wiederverwendbaren Komponenten verbleiben beim Auftragnehmer.

7
§ 7 Gewährleistung

  • (1)

    Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen dem vereinbarten Umfang entsprechen.

  • (2)

    Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

  • (3)

    Mängelansprüche setzen unverzügliche schriftliche Mängelrüge voraus. Bei Mängeln besteht zunächst Recht zur Nacherfüllung.

8
§ 8 Haftung

  • (1)

    Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

  • (2)

    Bei leichter Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf vorhersehbare Schäden.

  • (3)

    Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9
§ 9 Vertraulichkeit

  • (1)

    Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen geheim zu halten.

  • (2)

    Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung für drei Jahre fort.

10
§ 10 Datenschutz

  • (1)

    Bei Zugang zu personenbezogenen Daten wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

  • (2)

    Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung geltender Datenschutzvorschriften.

11
§ 11 Lieferung, Versand und Gefahrübergang

  • (1)

    Lieferung erfolgt ab Lager des Auftragnehmers bzw. ab Distributor an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.

  • (2)

    Die Versandart wählt der Auftragnehmer nach billigem Ermessen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  • (3)

    Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Auftraggeber über (§ 447 BGB).

  • (4)

    Lieferzeiten sind unverbindliche Richtangaben, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

  • (5)

    Teil- und Mehrlieferungen sind zulässig, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

12
§ 12 Eigentumsvorbehalt

  • (1)

    Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers (Vorbehaltsware).

  • (2)

    Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten oder weiterzuverkaufen. Die hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrags zur Sicherheit an den Auftragnehmer ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

  • (3)

    Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

  • (4)

    Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu unterrichten, sobald Dritte auf die Vorbehaltsware Zugriff nehmen (z. B. Pfändung).

13
§ 13 Gewährleistung beim Hardware-Kauf

  • (1)

    Mängelansprüche des Auftraggebers bei einem Kaufvertrag verjähren in 12 Monaten ab Lieferung der Ware. Die Verkürzung gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind oder bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Mängeln, die der Auftragnehmer arglistig verschwiegen hat.

  • (2)

    Bei gebrauchter Ware (insbesondere B-Ware, Refurbished-Geräten und Demo-Geräten) wird die Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig, auf die schriftlich zugesicherten Eigenschaften sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  • (3)

    Mängelrüge gemäß § 377 HGB: Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

  • (4)

    Bei berechtigten Mängelrügen kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

14
§ 14 Selbstbelieferungsvorbehalt

  • (1)

    Der Auftragnehmer ist von der Lieferpflicht befreit und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er trotz vorheriger Bestellung bei zuverlässigen Distributoren von diesen nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wird und das Ausbleiben der Belieferung nicht zu vertreten hat.

  • (2)

    Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

  • (3)

    Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

15
§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  • (1)

    Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

  • (2)

    Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

16
§ 16 Kein Widerrufsrecht; Exportkontrolle

  • (1)

    Da Verträge ausschließlich mit Unternehmer:innen iSv § 14 BGB geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

  • (2)

    Bei Hardware mit Verschlüsselungs- oder Dual-Use-Technologie sind die Vorschriften der EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821) sowie des deutschen Außenwirtschaftsrechts (AWG, AWV) zu beachten. Eine Wiederausfuhr in Drittländer kann genehmigungspflichtig sein.

  • (3)

    Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung exportkontrollrechtlicher Vorschriften durch den Auftraggeber resultieren.

17
§ 17 Schlussbestimmungen

  • (1)

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  • (2)

    Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Rostock, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  • (3)

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Baltaris GmbH
Deutsche-Med-Platz 1, 18057 Rostock
Registergericht: Amtsgericht Rostock, HRB 17137
Geschäftsführer: Rouwen Hans-Hermann Behncke

Stand: Mai 2026

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